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Ihre Fragen
Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt. Was besprochen wird, ergibt sich aus Ihrem aktuellen Anliegen – es gibt kein festes Schema, dem Sie folgen müssen.
Das lässt sich vorab nicht pauschal sagen. Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Einheiten, die in zwei Schritten von je 12 beantragt werden. Bei Bedarf ist eine Umwandlung in Langzeittherapie mit weiteren 36 Einheiten möglich.
Genau das wird in den probatorischen Sitzungen geklärt – sie dienen ausdrücklich dazu, sich kennenzulernen und zu prüfen, ob die Zusammenarbeit für Sie passt. Eine Verpflichtung entsteht daraus nicht.
Ja, das ist möglich und wird individuell besprochen. Beide Settings schließen sich nicht aus, sondern lassen sich je nach Anliegen ergänzen.
Der erste Termin ist die psychotherapeutische Sprechstunde, ein Gespräch von maximal 50 Minuten. Dort wird gemeinsam eingeordnet, ob und welche Behandlung sinnvoll ist – verbindlich wird noch nichts entschieden.
In der Gruppentherapie arbeiten mehrere Personen unter therapeutischer Anleitung gemeinsam an ihren Anliegen. Sie eignet sich sowohl störungsspezifisch (z. B. bei Zwang, Angst oder Depression) als auch zieloffen, etwa bei allgemeinen Themen wie Grenzen setzen oder sozialen Kompetenzen.
Nein. Gruppentherapie ist ausdrücklich kein Ersatz, sondern ein eigenständiger Baustein mit eigenen Wirkfaktoren – etwa das Erleben, mit den eigenen Themen nicht allein zu sein, das Lernen am Modell und der Austausch mit ähnlich Betroffenen.
Die Gruppen umfassen in der Regel 6 bis 8, maximal 9 Teilnehmende. Die Sitzungen finden meist wöchentlich statt und dauern bis zu 100 Minuten.
Neben störungsspezifischen Gruppen (z. B. zu affektiven Erkrankungen, Zwang/Angst oder Krankheitsangst) gibt es auch eine zieloffene, anliegenorientierte Gruppe zu Themen wie Bewältigungsstrategien, Grenzen setzen, sozialen Kompetenzen und Achtsamkeit.
Der Einstieg erfolgt wie bei der Einzeltherapie über die Psychotherapeutische Sprechstunde, in der gemeinsam besprochen wird, ob und welche Gruppe passend ist.
Zwangsstörungen zeigen sich meist durch wiederkehrende, aufdringliche Gedanken (Zwangsgedanken) und/oder wiederholte Handlungen bzw. gedankliche Rituale (Zwangshandlungen), die zur kurzfristigen Beruhigung ausgeführt werden, langfristig den Zwang aber aufrechterhalten.
Grundlage ist die Verhaltenstherapie mit leitliniengemäßen Methoden: Exposition mit Reaktionsmanagement, Exposition in sensu und in vivo, der inferenzbasierte Ansatz, Assoziationsspaltung sowie kognitive und metakognitive Verfahren.
In einem sicheren, begleiteten Rahmen wird eine zwangsauslösende Situation schrittweise aufgesucht, ohne die gewohnte Zwangshandlung im Anschluss auszuführen. So kann die Anspannung von selbst wieder abklingen.
Beides. Zwangsstörungen können sowohl im Einzel- als auch im Gruppensetting behandelt werden, je nachdem, was im individuellen Fall passender erscheint.
Der Einstieg erfolgt über die Psychotherapeutische Sprechstunde (bis zu drei Termine à maximal 50 Minuten). Dort wird gemeinsam eingeordnet, wie sich die Beschwerden zeigen und welches weitere Vorgehen sinnvoll ist.
Affektive Erkrankungen betreffen die Stimmung und den Antrieb. Die häufigste Form ist die Depression, die sich unter anderem durch anhaltende Niedergeschlagenheit, Interessenverlust und Erschöpfung zeigen kann.
Typische Anzeichen können gedrückte Stimmung über einen längeren Zeitraum, Freudlosigkeit, Antriebslosigkeit, Schlafprobleme und Konzentrationsschwierigkeiten sein. Eine genaue Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.
Über Aktivitätsaufbau, die Arbeit an belastenden Gedankenmustern, den Umgang mit Grübelschleifen und Strategien zur Rückfallprophylaxe – abgestimmt auf die jeweilige Situation.
Ja, affektive Erkrankungen werden auch im Gruppensetting behandelt. Der Austausch mit ähnlich Betroffenen und das Gefühl, nicht allein zu sein, können die Einzeltherapie sinnvoll ergänzen.
Über die Psychotherapeutische Sprechstunde (bis zu drei Termine à maximal 50 Minuten), in der gemeinsam das weitere Vorgehen besprochen wird.
Dazu zählen unter anderem die Agoraphobie, die Panikstörung sowie spezifische und soziale Phobien.
Panikattacken zeigen sich durch plötzliche, intensive Angst mit körperlichen Symptomen wie Herzrasen, Atemnot oder Schwindel – meist ohne erkennbaren äußeren Auslöser.
Angstauslösende Situationen werden schrittweise und begleitet aufgesucht, ohne sie zu vermeiden. So kann die Erfahrung gemacht werden, dass die befürchtete Konsequenz ausbleibt und die Angst von selbst nachlässt.
Ja, die Gruppe kann hier einen zusätzlichen Rahmen bieten, um angstbesetzte Situationen geschützt zu üben und sich mit anderen Betroffenen auszutauschen.
Über die Psychotherapeutische Sprechstunde (bis zu drei Termine à maximal 50 Minuten), in der das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen wird.
Krankheitsangst beschreibt eine ausgeprägte, andauernde Angst davor, an einer ernsten Erkrankung zu leiden oder zu erkranken – oft verbunden mit häufigem Kontrollieren des Körpers oder wiederholtem Aufsuchen medizinischer Abklärung.
Bei Krankheitsangst nimmt die Beschäftigung mit der befürchteten Erkrankung einen so großen Raum ein, dass sie den Alltag, Beziehungen oder die Arbeitsfähigkeit deutlich beeinträchtigt.
Verhaltenstherapeutisch, unter anderem mit einem veränderten Umgang mit Körperbeobachtung und Rückversicherungsverhalten sowie der Arbeit an den Gedanken, die die Angst aufrechterhalten.
Ja, auch für Krankheitsangst besteht die Möglichkeit einer Behandlung im Gruppensetting.
Der Einstieg erfolgt über die Psychotherapeutische Sprechstunde (bis zu drei Termine à maximal 50 Minuten), in der die Beschwerden gemeinsam eingeordnet werden.